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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2005 - 3 L 346/04 |
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OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.08.2005 - 3 L 346/04 (https://dejure.org/2005,72178)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. August 2005 - 3 L 346/04 (https://dejure.org/2005,72178)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 4.04
Klageantrag, Zielstaat, Streitgegenstand, Rechtsschutzinteresse
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2005 - 3 L 346/04
Der Senat gibt seine Rechtsprechung, wonach in die Prüfung des asylrechtlichen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 1 AufenthG (früher § 51 Abs. 1 AuslG) nur die in der Abschiebungsandrohung benannten Staaten einzubeziehen sind, auf und schließt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 08.02.2005 - 1 C 29/03 - und v. 12.04.2005 - 1 C 4/04 -) an.Danach sind bei der Prüfung von § 60 Abs. 1 AufenthG alle Staaten einzubeziehen, deren Staatsangehörigkeit der Betroffene möglicherweise besitzt oder in denen er als Staatenloser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.2.